- Proportionalsteuer
- Pro|por|ti|o|nal|steu|er 〈f. 21〉 unabhängig von der Größe des Steuerobjekts zu einem festen Steuersatz erhobene Steuer
* * *
Proportionalsteuer,eine Steuer, bei der der Durchschnittsteuersatz konstant und damit die prozentuale Steuerbelastung für jede Größe des Steuerobjektes gleich ist. Dies wird im Allgemeinen durch einen konstanten Grenzsteuersatz erreicht. Wird allerdings bei konstantem Grenzsteuersatz ein Teil des Steuerobjektes durch einen Freibetrag bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage nicht erfasst, so bleibt der Durchschnittsteuersatz nur in Bezug auf die Bemessungsgrundlage konstant (formale Proportionalität), in Bezug auf die Gesamtgröße des Steuerobjektes (Freibetrag plus Bemessungsgrundlage) steigt dagegen die relative Steuerlast (indirekte Progression).* * *
Pro|por|ti|o|nal|steu|er, die (Steuerw.): zu einem (unabhängig vom absoluten Wert des besteuerten Objekts) gleich bleibenden Steuersatz erhobene Steuer.
Universal-Lexikon. 2012.